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Hinweisgeberschutzgesetz

Interne Meldestelle gemäß Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) setzt der deutsche Gesetzgeber ab dem 02.07.2023 die EU-Whistleblower-Richtlinie um. Damit sollen Hinweisgeber in Unternehmen bei der Meldung von bestimmten Verstößen geschützt und die Prozesse rund um diese Meldungen transparent reguliert werden.

Wichtig ist, dass nur solche vermeintlichen Verstöße gemeldet werden können, die im Gesetz in § 2 benannt sind.

§ 2 HinSchG ansehen

Haben Sie bei der Garant AIP Kassel GmbH einen Verstoß gegen geltendes Recht festgestellt?

Ihnen stehen folgende Wege mit der internen Meldestelle in Kontakt zu treten:

Postalisch

Vertraulich Meldestelle
Garant AIP Kassel GmbH
Credéstraße 5
34134 Kassel

Persönlich / Telefonisch

Wählen Sie 0561 970 686 46 und lassen Sie sich mit der internen Meldestelle verbinden.

Erreichbar Montag bis Freitag, 9:00 – 15:00 Uhr.

Bei persönlicher Meldung bitten wir Sie, vorab einen Termin telefonisch zu vereinbaren.

Hinweis: Wir weisen Sie darauf hin, dass wir bei nachweislichem Missbrauch der Meldestelle umgehend rechtliche Schritte einleiten werden.