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Hinweisgeberschutzgesetz

 

Interne Meldestelle gemäß Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) setzt der deutsche Gesetzgeber ab dem 02.07.2023 die EU-Whistleblower-Richtlinie um. Damit sollen Hinweisgeber in Unternehmen bei der Meldung von bestimmten Verstößen geschützt und die Prozesse rund um diese Meldungen transparent reguliert werden. Wichtig ist, dass nur solche vermeintlichen Verstöße gemeldet werden können, die im Gesetz in § 2 benannt sind. Link:

https://www.gesetze-im-internet.de/hinschg/__2.html

Haben Sie bei der Garant AIP GmbH einen Verstoß gegen geltendes Recht festgestellt?

Ihnen stehen folgende Wege mit interne Meldestelle in Kontakt zu treten:

  • Postalisch:

Vertraulich Meldestelle

Garant AIP Kassel GmbH

Credestr.5

34134 Kassel

  • Persönlich/Telefonisch:

E-Mail-Adresse: meldestelle@garant-aip.de

Wählen Sie bitte 0561-97068646 und lassen Sie sich mit unsere interne Meldestelle verbinden.

Unsere Vertrauensperson erreichen Sie Montag bis Freitag von 9 bis 15 Uhr.

Bei persönlicher Meldung bitten wir Sie einen Termin vorab telefonisch zu vereinbaren.

Wir weisen Sie darauf hin, dass wir bei nachweislichem Missbrauch der Meldestelle umgehend rechtliche Schritte einleiten werden.